Die wichtigen UL Adressen finden sie im aktuellen Flügel der Welt - das Magazin oder auch im Flügel der Welt - der Katalog (Mitte Juli `99 erschienen). Jetzt an jedem guten Kiosk oder auch direkt zu bestellen bei:P.Public * Rosi Berkemeier * Postfach 10 01 69 * D- 10561 Berlin |

Titel:
Hanuman:
Das
Rohrtuch-UL
ist
nach
dem X-Air
Joel
Koechlins
Auszüge aus Artikeln und Fotos, die kompletten Geschichten finden Sie im aktuellen Heft am Kiosk.
Editorial
Europäisches UL-Recht – Fehlanzeige
Eigeninitiative gefragt
Immer wieder erreichen uns in der Redaktion Fragen wie die von Willi Granitza aus Gießen: "Was bedeutet das Schengener Abkommen für Ultraleicht-Flieger? Kann ich mit meinem in Frankreich zugelassenen Flieger und mit französischem UL-Schein in die Bundesrepublik einfliegen ohne besondere Genehmigung? Muss ich dazu ein Rettungsgerät einbauen? Sind besondere Versicherungen erforderlich, wenn ich das Flugzeug selbst gebaut habe? Kann ich mein Flugzeug hier in der Bundesrepublik für längere Zeit stationieren oder ist der Aufenthalt begrenzt?"
Die Antwort ist einfach und kompliziert zugleich. Jeder darf von Deutschland nach Frankreich fliegen, muss kein Rettungsgerät in die Maschine einbauen und auch keine zusätzlichen Versicherungen abschließen. Aber: Fliegen darf die Maschine nach und in Deutschland nur ein Pilot mit französischem UL-Schein und – ganz wichtig – erstem Wohnsitz in Frankreich. Wenn ein Deutscher seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und UL-Fliegen will, darf er das nur mit einem deutschen UL-Schein und mit einem nach deutschen Recht zugelassenen Ultraleichtflugzeug. Mit diesem darf er nicht nur in Deutschland fliegen, sondern auch in Frankreich und einigen anderen EU-Ländern aber – nicht in allen! Nach einer solchen Antwort erhalten wir meist erbosten Widerspruch: Man lebe schließlich in der EU, es gäbe das Schengener Abkommen, und man kenne Piloten, die das so handhaben.
Simple bilaterale Bestimmungen
Entscheidend ist: Es gibt kein europäisches UL-Recht, denn EU-weites Recht wird nur geschaffen, wenn eine EU-Institution Harmonisierungsbedarf sieht. Meistens ist das der Fall, wenn eine Institution wie der Europäische Gerichtshof, die Kommission, der Ministerrat oder das Parlament, Markthemmnisse sieht und diese aus dem Weg räumen will. Im Falle der Ultraleichten aber hatte die JAA (Joint Aviation Authorities = der Zusammenschluss der europäischen Luftfahrtbehörden) vor Jahren beschlossen, die Ultralights von den gemeinsamen Regelungen explizit auszunehmen. Das heißt, Flugzeuge, die unter die Microlight-Definition fallen (Eckdaten: 450 Kilo Abflugmasse, 65 km/h Minimalgeschwindigkeit), fallen unter den Zuständigkeitsbereich der einzelnen EU-Staaten. Diese Regelung wurde von der neu geschaffenen gemeinsamen Luftfahrtbehörde EASA, die die JAA abgelöst hat, übernommen.
Warum wir trotzdem mit deutschen ULs in einigen Nachbarländern fliegen dürfen und umgekehrt, liegt an simplen bilateralen Abkommen. Dort ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass ein Pilot mit Wohnsitz in Frankreich mit seinem UL und seinem französischen Schein in Deutschland fliegen darf. In Spanien, Dänemark oder Österreich jedoch sieht es ganz anders aus. Doch das widerspricht, zumindest nach der Rechtsauffassung der Behörden, keinem europäischen Recht, da es kein einheitliches europäisches UL-Recht gibt.
Zwar gab es im Jahr 2001 eine Initiative des Transportdepartments der europäischen Kommission, in einer Studie die bestehenden UL-Regelungen innerhalb und außerhalb der EU zu analysieren und auf Handelshemmnisse zu untersuchen, aber die wurde noch in der Vergabephase gestoppt. Die lapidare Begründung: Wegen des 11. Septembers sei Wichtigeres zu tun. Seither ist Funkstille. Das heißt, behördlicherseits gibt es keine Bestrebungen, die Ultraleichten in Europa zu vereinheitlichen. In einigen Ländern, wie zum Beispiel bei unseren Nachbarn in Frankreich, gibt es bei den Fliegern selbst auch starke Aversionen gegen eine solche Vereinheitlichung. Denn die Franzosen befürchten, dass sich eine solche Vereinheitlichung an den strengsten Bestimmungen ausrichten würde, mit dem Resultat, dass die legeren französischen Regelungen drastisch verschärft würden. Man fürchtet Zulassungen à la Großbritannien und Scheinerwerb wie in Österreich. Wenn man sich die Vereinheitlichungen in anderen Bereichen der EU ansieht, muss man zugeben, die Angst ist begründet. Selbst wir Deutschen könnten bei einer solchen Vereinheitlichung verlieren. So ist das Schleppen von Segelflugzeugen mit Ultraleichten bei uns erlaubt, in Frankreich dagegen verboten.
Was bleibt zu tun
Eine Vereinheitlichung auf Staatsebene zu fordern, ist sicher nicht der richtige Weg, wenn es darum geht, möglichst viele Freiheiten zu erhalten und zu schaffen. Das haben auch die Verbände eingesehen und mit der European Microlight Fede-ration (EMF) einen Verband gegründet, der die Vereinheit-lichung im Sinne der Flieger vorantreiben soll. Nach der Gründung durch Frankreich, England und Deutschland im letzten Herbst, sind beim ersten Treffen im Januar 2004 noch 15 weitere Länder beigetreten. Erste Aufgabe ist es, eine genaue Aufstellung des Status Quo in den einzelnen europäischen Ländern zu erstellen, um dann einen Wunsch-Standard für Technik und Ausbildung zu entwickeln. Mit dem will man wiederum gegenüber einzelnen Behörden argumentieren, um partielle Vereinheitlichung und Lockerungen zu erreichen, zum Beispiel, wenn es darum geht, den grenzüberschreitenden Verkehr zu regeln.
Positiv, dass die beiden Deutschen UL-Verbände DULV und DAeC Hand in Hand bei der EMF zusammenarbeiten und auch die Schweizer mit an Bord sind. Negativ dagegen die Österreicher: Ihr Verband kam trotz Einladung nicht zu ersten Treffen und ließ auch sonst nichts von sich hören. Schade, so bleibt die Alpenrepublik an unserer Südseite auf dem Weg ins sonnige Italien wohl weiterhin ein ultraleichter Stolperstein.
Willi Tacke
UL-Gyrofliegen in Deutschland
Eine
quirlige
Sache

Gyrokopter - die Tragschrauber
bevölkern schon seit den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts unseren Himmel. Trotzdem war den Apparaten, die von Laien so gern mit Hubschraubern verwechselt werden, bisher speziell nur ein Platz am Katzentisch der Fliegerei reserviert.Die Maschinen, bei denen der Vortrieb durch einen Zug- oder
Druckpropeller erzeugt wird und der Auftrieb durch einen Rotor, der sich über
dem Piloten im Fahrtwind dreht, konnten bis zum letzten Jahr in Deutschland nur
einsitzig und als Experimental geflogen werden. Das heißt: Der Pilot, der die
Maschine fliegen wollte, musste sie nicht nur selber bauen, sondern auch einen
PPL haben. In anderen Ländern, wo die Bestimmungen nicht so streng sind, wie
zum Beispiel in
den USA, Spanien, Italien und Frankreich, fliegen die Drehflügler der
besonderen Art schon seit Jahren ohne
größere Probleme in der UL-Klasse.
Einige Spezialisten versuchen schon seit mehr als zehn Jahren, Gyros als ultraleichte Luftsportgeräte zuzulassen. Es gab auch Prototypen-Genehmigungen und immer mal wieder ein Erprobungsprogramm, aber darüber ging es nicht hinaus. Auch nachdem auf Initiative des DULV die luftrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden waren, ging es nicht recht weiter. Zunächst hieß es vor einem Jahr auf einmal aus

Ob
in Amerika, Australien oder
bei
uns in Deutschland. Die gewichtskraftgesteuerten ULs
erfreuen
sich immer größerer Beliebtheit. Warum?
Mögliche Antworten gibt´s ab Seite 18
Doppelsitzig im Motorgleitschirm:

Zum
Saisonstart soll
das
nun auch in Deutschland legal möglich sein.
Wir
haben uns Erprobungsprogramm und technische
Gegebenheiten
einmal näher angeschaut. Seite
28

Der
Rotax 912 ist das Herzstück fast
jeden
ULs. Wir haben den leichten, leistungsfähigen und
leisen
Viertakter kritisch unter die Lupe genommen und

In den Dreißigerjahren wurde sie zum Volkswagen der Lüfte und
läutete den Markt für Privatflugzeuge ein. Heute fliegt ihr
Replikat, die AERONCA C2, mit satten 277 ccm durch die Gegend,
im Bild mit einer Sopwith Pup im Schlepptau, die ebenfalls
zur Sammlung VLACH-Flugzeug in Tschechien gehört.
.........
Hanuman
Abheben mit dem Affengott

Mit seinem X-Air landete der Franzose Joël
Koechlin einen Erfolgscoup. Die Maschine,
die eine Weiterentwicklung des UL-Oldtimers
Weedhopper ist, wurde
in Frankreich
zu einem der
meistverkauften Schul-
Ultralights. Das Erfolgsrezept: die Bausätze für das Rohr-Tuch
UL in Indien herstellen lassen und so supergünstige Produktionspreise
realisieren. Zum Zeitpunkt, als der X-Air gerade in Deutschland die
Zulassungshürden nimmt, hat Koechlin den nächsten Coup realisiert. Beim
UL-Treffen in Blois päsentierte er den Prototyp des Hanuman, ein Rohr-
Tuch UL der neusten Generation, das dem erfolgreichen Skyranger nicht
nur Konkurrenz machen soll, sondern auch zum Verwechseln ähnlich sieht.
Wie sein Bruder, der X-Air, wird auch der Hanuman bei der indischen
Firma Raj Hamsa produziert und weltweit über die französische Firma
Rand-Kar ULM vertrieben. In Zeiten, in denen vor allem Flugschulen
auf das Gewicht ihrer Maschinen achten, eine auch für Deutschland
interessante Maschine. Klar, dass X-Air Deutschland-Chef Wendelin
Haberkern auch diesen französischen Inder importiert. Philippe Tisserant,
Chefredakteur unseres französischen Partner-Magazins Vol Moteur hatte
Gelegenheit, die erste Serienmaschine des Hanuman zu fliegen.

